Fahrschule Seiffert

Hier finden Sie eine Übersicht aller Führerscheinklassen sowie deren wichtigsten Informationen, die in unserer Fahrschule unterrichtet werden.

Auto

Klasse B (Klassisch)

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B darfst du folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5t

Eingeschlossene Klassen: 
AM, L

Mindestalter: 
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer “Begleitetes Fahren mit 17”)

Bemerkung:
Haben Sie das 21. Lebensjahr erreicht, dürfen Sie mit der Klasse B außerdem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW fahren

Klasse B197 (Automatik und Schalter in Kombination)

Die neue Klasse B197 bietet seit dem 1.4.2021 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

Voraussetzungen:

  • Mind. 10 Fahrstunden je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
  • Mind. 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer

Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer “Begleitetes Fahren mit 17”)

Klasse BE (Anhänger)

Mit der Klasse BE (Anhänger über 750 kg) darfst du alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren.
Die zulässige Gesamtmassen des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Mindestalter: 
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer “Begleitetes Fahren mit 17”)

Klasse B96 (Anhänger)

Die Klasse B96 ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Mit ihr darfst du schwerere Anhänger jeder Größe ziehen, solange die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht 4.250 kg überschreitet.

V‍oraussetzungen:

  • Vorbesitz Führerscheinklasse B
  • Theorie- und Praxisstunden
  • Keine Prüfung

Motorrad

Klasse AM

Krafträder (auch mit Beiwagen), Quads und Trikes mit einem Hubraum bis maximal 50 Kubikzentimeter bzw. einer Motorleistung unter 4 Kilowatt. Für das Fahren mit einem E-Bike benötigen Sie übrigens auch den Führerschein der Klasse AM, wenn Sie im öffentlichen Bereich fahren.

Mindestalter: 
15 Jahre

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis maximal 125 Kubikzentimeter bzw. einer Motorleistung unter 11 Kilowatt.

Eingeschlossenen Klassen: 
AM

Mindestalter: 
16 Jahre

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung unter 35 Kilowatt. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2kW/kg nicht übersteigen.

Eingeschlossene Klassen: 
A1, AM

Mindestalter: 
18 Jahre

Klasse A

Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) inklusive Quads und Trikes.

Eingeschlossene Klassen: 
A2, A1, AM

Mindestalter: 
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

B196

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren.

Voraussetzungen:

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

Mindestalter: 
25 Jahre

Bemerkung:
Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer B196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!

Mofa Prüfbescheinigung

Mofas mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

Mindestalter:
15 Jahre

Bemerkung:
Beim Mofa-Führerschein handelt es sich genau genommen gar nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung.