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Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
Mit der Klasse B darfst du folgende Anhänger ziehen:
Eingeschlossene Klassen:
AM, L
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer “Begleitetes Fahren mit 17”)
Bemerkung:
Haben Sie das 21. Lebensjahr erreicht, dürfen Sie mit der Klasse B außerdem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW fahren
Die neue Klasse B197 bietet seit dem 1.4.2021 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Voraussetzungen:
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer “Begleitetes Fahren mit 17”)
Mit der Klasse BE (Anhänger über 750 kg) darfst du alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren.
Die zulässige Gesamtmassen des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer “Begleitetes Fahren mit 17”)
Die Klasse B96 ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Mit ihr darfst du schwerere Anhänger jeder Größe ziehen, solange die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht 4.250 kg überschreitet.
Voraussetzungen:
Krafträder (auch mit Beiwagen), Quads und Trikes mit einem Hubraum bis maximal 50 Kubikzentimeter bzw. einer Motorleistung unter 4 Kilowatt. Für das Fahren mit einem E-Bike benötigen Sie übrigens auch den Führerschein der Klasse AM, wenn Sie im öffentlichen Bereich fahren.
Mindestalter:
15 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis maximal 125 Kubikzentimeter bzw. einer Motorleistung unter 11 Kilowatt.
Eingeschlossenen Klassen:
AM
Mindestalter:
16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung unter 35 Kilowatt. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2kW/kg nicht übersteigen.
Eingeschlossene Klassen:
A1, AM
Mindestalter:
18 Jahre
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) inklusive Quads und Trikes.
Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren.
Voraussetzungen:
Mindestalter:
25 Jahre
Bemerkung:
Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer B196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!
Mofas mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.
Mindestalter:
15 Jahre
Bemerkung:
Beim Mofa-Führerschein handelt es sich genau genommen gar nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung.
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